Garagentore

Individuelle Luxus-Garagentorsysteme aus Aluminium von Alulux und Alutech.

Mit geschlossenem Rollkasten, Decken- oder Seitenverlauf. In der heutigen Zeit werden sehr hohe Ansprüche gestellt, wenn es um das Verschließen von Garagen geht. Denn hinter den Öffnungen befinden sich in der Regel wertvolle Fahrzeuge oder Gegenstände.

Deshalb treffen immer mehr Bauherren die souveräne Entscheidung: Aluminiumtore Resident im geschlossenem Kasten, Detolux mit nur 8 cm Deckanabstand oder  Vertico bei sehr niedriger Deckenhöhe, oder ein Sektionaltor.

Egal für was für ein Tor Sie sich entscheiden, es ist immer mit neuester Technik ausgestattet. Dazu gehören auf Wunsch Funkantriebe, Sicherheitssensoren und Notöffnungsfunktionen. Auf jeden Fall bekommen Sie nach Montage Prüfzeugnis nach ARS A1.7.

Auch im privaten Bereich wird durch Umrüstung Auf Motorantrieb das ganz Tor zur einer Maschine und entspricht somit der EG-Maschinenrichtline.

Garagentorantriebe

Ob Regen, Schnee, Hagel oder Gewitter, auch ein nachträglich eingebauter Garagentor-Antrieb öffnet Ihr Garagentor zuverlässig, leise und kraftvoll per Knopfdruck von Ihrem Auto aus.

Die Voraussetzung ist ein 220V Anschluß in Ihrer Garage. Sollte dieses nicht der Fall sein, so haben wir Partnerfirmen / Elektriker die Ihnen dies ermöglichen. Oder wie wäre es mit einer Solarzelle auf dem Garagendach?

 

Bei jeder Inbetriebnahme wird Ihr Tor nach ARS A1.7  geprüft und sie erhalten ein Prüfzeugnis.

 

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Wir sind Sachkundige für kraftbetätigte Türen und Tore

Alle Information über die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore

 

Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen). Festgelegt werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in Werkstätten und anderen Arbeitsbereichen. Sie werden durch den Ausschuss für Arbeitsstätten stets neu angepasst und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Verordnung im Ministerialblatt bekannt gegeben.
In der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 sind enthalten kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore. Diese Regeln betreffen ebenfalls die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, weshalb die Einhaltung dieser unabdingbar ist. Die Regelung gilt für das komplette Betriebsgelände und ähnliche Einrichtungen in der Firma. Ausgeschlossen von der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 sind Türen und Tore von maschinellen Anlagen, beispielsweise Aufzüge. Für die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 ist zu beachten, dass Zugänge teilweise oder in vollem Umfang von Motoren oder Getrieben betätigt werden müssen.

 

Prüfung kraftbetätigte Türen

 

Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen kraftbetätigter Türen und Tore sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Durchführung der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ist zu dokumentieren, d. h., es müssen Prüfbücher angelegt sein, Prüfplaketten dienen der Sichtbarkeit einer erfolgten Prüfung. (”Quellenbezug aus der ASR A1.7-BGR 232”)

 

Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 (BGR 232)

 

Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore unterliegen im Allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Aufgrund der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und Bestimmungen müssen Fenster, Türen und Tore einmal jährlich von sachkundigen Personen überprüft werden. Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Soll-Zustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand zu bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktionskontrollen überprüft werden. Korrekte Ausführungen und qualifizierte Kundendientsmonteure sorgen für Ihre Toranlage.

 

Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR

 

Mit einer Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 lassen sich Risiken ausschließen, die zu gravierenden Unfällen und einer Einschränkung der Sicherheit von Mitarbeitern führen.
Wichtig ist hierbei, dass die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 nicht nur für Haupttüren im Vorderbereich eines Unternehmens geprüft wird sondern alle in der Einrichtung oder Unternehmen befindlichen Tore und Türen geprüft werden. Denn auch Hintertüren und Nebeneingänge stellen ein Risiko dar, funktionieren sie nicht einwandfrei oder weisen mit dem bloßen Auge nicht sichtbare Mängel auf, kann das nicht überschaubare Folgen haben. Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 muss in regelmäßigen Abständen erfolgen, wobei Sie in vorgegebenen Intervallen erfolgt. Für jede Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 liegen strenge Kriterien zugrunde, wodurch die Bescheinigung absolut rechtssicher und ein Nachweis über die vollständig mängelfreie Funktionalität, sowie die uneingeschränkte Sicherheit im Betrieb der Türen ist.

 

Besondere Gefahren, die durch die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 geprüft werden

 

Durch lockere Bauteile, kann sich ein Türflügel lösen. Dieser muss dementsprechend abgesichert sein, dass für den Mitarbeiter keine Gefahr ausgeht. Ebenso sind Vorsichtsmaßnahmen gegen Quetschungen und Ähnliches zu treffen. Sturzgefährdungen durch anliegende Treppenaufgänge oder Arbeitsorte, die höher liegen, sind unumgänglich. “Not-Stopp” Vorrichtungen bei Rolltoren sind in dieser Regelung gleichermaßen enthalten und wichtig für den Arbeitsschutz. Mit dieser Vorrichtung kann ein Öffnungs- oder Schließvorgang sofort angehalten werden.

 

Unsere Vorteile:

  • keine Wartezeiten
  • weniger bis keine Ausfallzeiten
  • weniger Wartungs- und Reperaturkosten
  • mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
  • Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
  • mögliche Inventarisierung
  • übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
  • Sie sind durch unsere Prüfprotokolle rechtlich auf der sicheren Seite

Die Planung

 

Eingänge sind so einzubauen, dass jeder Mitarbeiter sie sicher bedienen kann und keine weiteren Gefahren, gemäß der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7, von ihnen ausgehen. Es dürfen keine Belastungen durch Zugluft entstehen. Die Bedienung dieser Einrichtungen muss vom Boden oder sicheren Plattformen aus möglich sein.

 

Wartung und Inbetriebnahme

 

Hierbei müssen die Angaben und Anleitungen des Herstellers beachtet werden. Ebenso müssen sie für jeden Mitarbeiter frei zugänglich sein. Nach dem Einbau vor Ort, sind die Zugänge über die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 zu kontrollieren. Das muss geschehen, bevor die Anlagen erstmals in Betrieb genommen werden.
Bei Umbauten der Anlagen, können sich sicherheitsrelevante Bauteile verändern. Diese sind erneut durch die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 zu testen. Gegebenenfalls ist der Hersteller mit hinzuzuziehen.
Gleichermaßen müssen prüfungsrelevante Bauteile leicht zugänglich sein.
Die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 ist in einem jährlichen Turnus durchzuführen. Die Resultate müssen niedergeschrieben und im Betrieb aufbewahrt werden. Feststellanlagen von Brandschutztüren müssen monatlich durch den Betreiber und jährlich durch einen Fachmann geprüft werden.
Des Weiteren darf die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 nur durch sachkundiges Personal und mit passenden Messgeräten durchgeführt werden.
In die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 fließen baurechtliche Bestimmungen der jeweiligen Länder mit ein und müssen beachtet werden.
Bei jeder nachfolgenden Prüfung müssen eine Betriebsanleitung und eine komplette Dokumentation von vorangegangen Kontrollen vorhanden sein.